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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tankkarten
Radius Business Solutions (Deutschland)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verwendung von Karten (diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”)
1. Zweck
1.1. Zweck dieser Vereinbarung ist die Regelung der Bedingungen, unter denen Kunden die Karten (d.h. Zahlungskarten) verwenden können, um an den teilnehmenden Versorgungspunkten Waren zu beziehen.
1.2. Die Nutzung der von Radius GER bereitgestellten Karten und der damit verbundenen Dienstleistungen unterliegt den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern zwischen Radius GER und dem Kunden keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Vorrang vor allen vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radius GER und ersetzen alle vom Kunden (ob in einem Kartenformular oder anderweitig) angegebenen Bedingungen.
2. Definitionen In dieser Vereinbarung haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
„Ausgabenschwelle(n)” bezeichnet die Ausgabenschwelle, die von Radius GER nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit für eine Karte festgelegt wird, wie z. B.: a) ein Höchstbetrag für unbezahlte Transaktionen, unabhängig davon, ob sie in Rechnung gestellt wurden oder nicht, der zu einem beliebigen Zeitpunkt auf dem Konto eines Kunden ausstehen kann; b) einen Höchstwert pro Transaktion; c) einen Höchstwert für alle Transaktionen pro Karte über einen bestimmten Zeitraum; oder d) eine Höchstzahl an Transaktionen pro Karte über einen bestimmten Zeitraum.
„Benachrichtigen” oder „Benachrichtigung” bedeutet, die andere Partei wie folgt zu benachrichtigen: (a) über die Website: bei einer Benachrichtigung von Radius GER (1) durch Übermittlung der erforderlichen Informationen auf elektronischem Wege unter Verwendung der von der Website zu diesem Zweck bereitgestellten Funktionen; oder bei einer Benachrichtigung des Kunden (2) durch Veröffentlichung der Informationen auf der Website; (b) durch Senden einer E-Mail an die von Radius GER bzw. dem Kunden von Zeit zu Zeit angegebene E-Mail-Adresse („per E-Mail”) (c) durch Senden eines Schreibens an die von Radius GER bzw. dem Kunden von Zeit zu Zeit angegebene Adresse; (d) durch Angabe bestimmter Informationen auf der Rechnung oder auf der der Rechnung beigefügten Zahlungsübersicht (gilt nur für eine Benachrichtigung von Radius GER an den Kunden); oder (e) telefonisch über eine von Radius GER oder dem Kunden von Zeit zu Zeit angegebene Telefonnummer („per Telefon”).
„Datenschutzgesetze” bezeichnet: a) soweit die UK-GDPR Anwendung findet, das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht; und b) soweit die EU-DSGVO Anwendung findet, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem die Partei unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
„Einzelhändler” bezeichnet die Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Radius GER getroffen haben, Karten als Zahlungsmittel für Waren zu akzeptieren, und ein „Einzelhändler” bezeichnet eines dieser Unternehmen.
„EU-DSGVO” bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679).
„Geschäftstag” ist jeder Tag, an dem die Banken in Deutschland geöffnet sind, mit Ausnahme von Samstagen.
„Gebühr(en)” bezeichnet die von Radius GER gemäß dieser Vereinbarung erhobenen Gebühren, deren Details dem Kunden von Zeit zu Zeit von Radius GER mitgeteilt werden können, insbesondere solcher, die im Abschnitt „Gebühren Tankkarten” auf nachfolgender Website zu finden sind: Gebühren Tankkarten.
„Karten” bezeichnet alle Zahlungskarten, die dem Kunden von Radius GER und/oder von einem von Radius GER benannten Dritten für den Bezug der Warenausgestellt werden, „Karte” bezeichnet eine dieser Karten.
„Kartenformular(e)” bezeichnet das Antragsformular, das Kartenbestellformular, das EBusiness-Registrierungsformular und/oder jedes andere Formular, das vom Kunden auf Anfrage von Radius GER ausgefüllt und von Radius GER akzeptiert wird.
„Karteninhaber” bezeichnet Personen, denen der Kunde eine Karte ausgestellt hat und die der Kunde ermächtigt hat, diese Karte zu nutzen.
„Kartenprogramm” bezeichnet das zu Radius GER gehörige und/oder von Radius GER betriebene Kartenprogramm, auf dessen Grundlage Radius GER Karten zur Nutzung durch Kunden ausgibt.
„Kartenverfahren” bezeichnet alle Verfahren oder Richtlinien im Zusammenhang mit der Nutzung der Karten, die Radius GER von Zeit zu Zeit übermittelt.
„Kaufgerät” bezeichnet ein Bordgerät, das dem Kunden von oder im Namen von Radius GER für den automatischen Bezug von Waren, insbesondere für die Zahlung von Mautgebühren, zur Verfügung gestellt wird.
„Kraftstoffprodukte” bezeichnet alle Arten von Diesel- und Benzinprodukten, die Radius GER dem Kunden von Zeit zu Zeit bereitstellt.
„Kunde” bezeichnet die Person oder das Unternehmen, deren/dessen Daten im Kartenformular aufgeführt sind und deren/dessen Kartenantrag von Radius GER akzeptiert wurde.
„Ladestation” bezeichnet eine Ladesäule, an der ein Plug-in-Elektro- oder Hybridfahrzeug mithilfe einer Karte an eine Stromversorgung angeschlossen und aufgeladen werden kann.
„Ladestationsbetreiber” bezeichnet jeden Anbieter, der Karten als Zahlungsmittel für die Nutzung der Ladestationen akzeptiert.
„Netz” bezeichnet das Netz von Versorgungspunkten, an denen ein Kunde Waren von einem Einzelhändler beziehen kann.
„Nicht-Kraftstoffprodukte” sind alle fahrzeugbezogenen Waren und Dienstleistungen, die keine Kraftstoffprodukte sind und die Radius GER den Kunden bereitstellt, insbesondere das Aufladen von Elektrofahrzeugen/Strom, Gasöl, Schmiermittel, Autowäsche, Ad Blue, Flüssiggas, Frostschutzmittel und Scheibenwaschmittel.
„Nutzungsbedingungen der App” bezeichnet die geltenden Nutzungsbedingungen für jede Radius GER-App, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
„Parteien” bezeichnet Radius GER und den Kunden, und „Partei” eine dieser Parteien.
„PIN” bezeichnet die persönliche Identifikationsnummer, die für die Verwendung mit einer Karte ausgegeben wird.
„Radius GER” bezeichnet Radius Business Solutions (Deutschland) GmbH, eingetragen in Deutschland beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 143965. Der Sitz von Radius GER ist am Kupfergraben 4/4a, 10117 Berlin. Unter diese Definition fallen auch deren Rechtsnachfolger, Bevollmächtigte und Vertreter bzw. jedes andere verbundene Unternehmen und deren Rechtsnachfolger, Bevollmächtigte und Vertreter
„Rechnungen” bezeichnet Rechnungen, Lastschriften, Zahlungsaufforderungen und andere rechtlich gleichwertige Dokumente von Radius GER, und „Rechnung” bezeichnet jedes einzelne dieser Dokumente.
„Schriftliche Mitteilung” bezeichnet eine Mitteilung in der unter den Buchstaben a) bis d) dieser Definition angegebenen Form.
„Transaktion(en)” bezeichnet jede Verwendung der Karte zum Bezug von Waren an einem Versorgungspunkt.
„UK-GDPR“ bezeichnet die UK General Data Protection Regulation
„Verbundenes Unternehmen” bezeichnet (1) für Radius Limited GER (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 8260702 oder ein Unternehmen, an dem Radius Limited direkt oder indirekt 50% oder mehr der Stimmrechte besitzt oder kontrolliert; (2) für den Kunden: jedes Unternehmen, an dem die oberste Holdinggesellschaft des Kunden direkt oder indirekt 50% oder mehr der Stimmrechte besitzt oder kontrolliert.
„Vereinbarung” bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen der App, die Kartenformulare und die Kartenverfahren. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Nutzungsbedingungen der App, den Kartenformularen oder den Kartenverfahren, gilt die folgende Rangfolge: (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (2) Kartenformulare(3) Kartenverfahren(4) Nutzungsbedingungen der App.
„Versorgungspunkt(e)" ist der Ort, an dem ein Einzelhändler die Waren dem Kunden oder Karteninhaber bereitstellt.
„Website” bezeichnet https://www.tankkartenservice.de/, http://www.radius.com/de-de oder http://www.radiusfuelsolutions.com/de oder jede andere Website, für die Radius GER dem Kunden in Verbindung mit dieser Vereinbarung den Zugang gewährt.
„Waren” bezeichnet Kraftstoffprodukte und Nicht-Kraftstoffprodukte.
„Zahlungsverzug” hat die in Ziffer 6.3(a) angegebene Bedeutung.
„Zahlungsfrist” hat die in Ziffer 6.3(a) angegebene Bedeutung.
„Zinssatz” bezeichnet den Zinssatz, der dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte entspricht, §§ 288 ff. und § 247 BGB.
3. Annahme der Vereinbarung durch den Kunden
3.1.Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung oder durch Nutzung einer Karte nach Erhalt dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass er die Bedingungen dieser Vereinbarung sowohl für sich selbst als auch für alle Karteninhaber, für die der Kunde eine Vereinbarung unterzeichnet hat, akzeptiert.
3.2.Der Kunde darf eine Vereinbarung nur für sich selbst und/oder im Namen eines verbundenen Unternehmens unterzeichnen
4. Kartenprogramm
4.1. Radius GER kann nach eigenem Ermessen dem Kunden eine oder mehrere Karten zur Verfügung stellen oder durch Dritte zur Verfügung stellen lassen. Der Kunde kann eine Karte für den Kauf bestimmter Waren von Radius GER verwenden, die an den Versorgungspunkten erhältlich sind, ohne verpflichtet zu sein, eine Mindestmenge an Waren zu beziehen. Bleibt eine Karte über den geltenden Rechnungsstellungszeitraum ungenutzt, kann sie automatisch gesperrt werden oder den geltenden Regelungen für Inaktivität unterliegen. Die anfallende Gebühr ist im Abschnitt „Gebühren” auf der Website aufgeführt.
4.2. Radius GER bietet über Einzelhändler eine Reihe von Waren an, die mit einer Karte bei Radius GER erworben werden können. Der Kunde legt anhand des im Rahmen des Karteprogramms verfügbaren Angebots fest, welche Warenkategorien bei Radius GER erworben werden können. Radius GER kann jederzeit und ohne vorherige Mitteilung das im Rahmen des Kartenprogramms angebotene Warensortiment erweitern oder reduzieren. Die Ausstellung der Karten begründet keinen Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung von Waren.
4.3. Die Verwendung einer Karte begründet einen Kauf von Waren bei Radius GER. Das Eigentum an den Waren und die Gefahr gehen mit der Bereitstellung der Waren an den Kunden am Versorgungspunkt über.
Der Kunde beauftragt Radius GER, die vom Kunden bei einem teilnehmenden Einzelhändler zu beziehenden Waren an den Kunden weiterzuverkaufen. Dadurch entsteht eine Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber Radius GER für die bezogenen Waren, und das Eigentum an den Waren geht von Radius GER auf den Kunden über.
Die Verwendung einer Karte begründet einen Warenkauf von Radius GER. Alle Rechtspositionen im Zusammenhang mit diesen Waren gehen auf den Kunden über. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe übernimmt der Kunde alle rechtlichen Pflichten, die mit diesen Waren verbunden sind.
4.4. Die Karten können nur an den teilnehmenden Versorgungspunkten genutzt werden. Die Einzelhändler haben jedoch das Recht, die Karten einzubehalten und/oder die Bereitstellung von Waren, die Annahme von Karten oder die Abwicklung von Transaktionen aus diversen Gründen zu verweigern, insbesondere wenn der Karteninhaber dem Einzelhändler am Versorgungspunkt vor der Entnahme von Waren die Karte nicht vorlegt, bei Warenknappheit, technischen Störungen oder in Fällen, in denen sich der Kunde nicht an diese Vereinbarung hält. Der Kunde ist verpflichtet, alle von einem Einzelhändler am Versorgungspunkt auferlegten betrieblichen Anforderungen und Bedingungen einzuhalten.
Alle Gebühren oder Zahlungen, die ein Einzelhändler Radius GER im Zusammenhang mit Transaktionen des Kunden, die nicht den örtlichen Vorschriften entsprechen oder die Ausrüstung des Einzelhändlers beschädigen, in Rechnung stellt, können dem Kunden von Radius GER in Rechnung gestellt werden. Hinsichtlich dieser Gebühren oder Zahlungen ist es dem Kunden ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht eingetreten ist oder wesentlich geringer ist als der pauschal in Rechnung gestellte Betrag.
Wenn die Waren bereits geliefert wurden und der Einzelhändler die Karte aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert, ist der Kunde verpflichtet, die Waren zu dem Preis des Einzelhändlers, der am Versorgungspunkt gilt, mit anderen Zahlungsmitteln bezahlen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor dem Kauf der Waren zu vergewissern, dass es sich bei dem Versorgungspunkt, an dem eine Karte vorgelegt wird, um einen teilnehmenden Versorgungspunkt handelt.
4.5. Der Kunde darf Karteninhabern die Nutzung einer Karte gestatten und hat sicherzustellen, dass die Karteninhaber den Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung nachkommen. Der Kunde stellt sicher, dass sich die Karten nur im Besitz von autorisierten/berechtigten Karteninhabern befinden und nur von diesen genutzt werden und dass die Karten nicht im Besitz von Personen verbleiben, die keine autorisierten/berechtigten Karteninhaber mehr sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde für jedweden Kauf von Waren zur Zahlung verpflichtet wird, die mit einer Karte von einem nicht autorisierten/berechtigten Karteinhaber getätigt werden.
4.6. Die Karte darf nur für Käufe verwendet werden, die einem normalen Verbrauch bzw. einer normalen Nutzung entsprechen, und der Kunde darf die Karten nur unter Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften verwenden.
4.7. Der Kunde und die Karteninhaber sind nicht berechtigt, an Werbeaktionen oder Treueprogrammen von Radius GER im Zusammenhang mit Transaktionen unter Verwendung einer Karte teilzunehmen, es sei denn, die Bedingungen einer solchen Werbeaktion oder eines solchen Treueprogramms sehen etwas anderes vor.
4.8. Radius GER kann sein Kartenprogramm ändern oder beenden und/oder durch ein anderes Programm ersetzen. Darüber hinaus kann Radius GER die Anzahl der Einzelhändler und/oder Versorgungspunkte, bei denen die Karten verwendet werden können, ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen, verringern oder zu variieren. Änderungen des Kartenprogramms haben keine Auswirkungen auf Transaktionen, die bereits vor dem Zeitpunkt der Änderung in Rechnung gestellt wurden.
4.9. Erwirbt der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung ein Kaufgerät, so ist er verpflichtet:
(a) das Kaufgerät zusammen mit den Fahrzeugdaten bei den erforderlichen Dritten zu registrieren;
(b) Radius GER alle inhaltlich richtigen Unterlagen und genauen Informationen zur Verfügung zu stellen, die von Radius GER von Zeit zu Zeit angefordert werden; und
(c) für alle Zahlungen, die über das Kaufgerät getätigt werden, die Haftung zu übernehmen für einen Zeitraum von zwei (2) Werktagen, nachdem Radius GER eine schriftliche Benachrichtigung erhalten hat, dass das Kaufgerät gesperrt werden soll (vorausgesetzt, dass diese Benachrichtigung bis 16:00 Uhr erfolgt ist; andernfalls beginnt die Benachrichtigungsfrist am nächsten Werktag).
4.10. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass das Eigentum am Kaufgerät zu jeder Zeit bei Radius GER verbleibt und dass das Kaufgerät nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums an Radius GER zurückgegeben werden muss, andernfalls erhebt Radius GER eine Gebühr gemäß dem Abschnitt „Gebühren” auf der Website für die Nichtrückgabe. Hinsichtlich dieser Gebühr ist es dem Kunden ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht eingetreten ist oder wesentlich geringer ist als der pauschal in Rechnung gestellte Betrag.
5. Karten
5.1. Anträge, Eigentum, Löschung, Sperrung oder Erneuerung von Karten:
(a) Jede Antragszustimmung für die Kartenausgabe unterliegt dem alleinigen Ermessen von Radius GER. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Radius GER nicht verpflichtet ist, einen Antrag anzunehmen, einen Grund für die Ablehnung eines Antrags anzugeben oder dies schriftlich zu begründen.
(b) Die Karten bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Radius GER. Radius GER kann nach eigenem Ermessen die Karten sperren oder die Verlängerung oder den Ersatz der Karten verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, die Karten auf erstes Anfordern hin an den Geschäftssitz von Radius GER zurückzusenden. Radius GER kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden Gebühren für Karten erheben.
5.2 Verwendung von Karten
RADIUS GER bietet über teilnehmende Einzelhändler eine Reihe von Waren an, die mit einer Karte von RADIUS GER bezogen werden können. Der Kunde muss sich am Versorgungspunkt durch Vorlage der Karte ausweisen.
Der Kunde verpflichtet sich und sorgt dafür, dass der Karteninhaber die Karten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet. Eine Karte darf unter anderem in den folgenden Fällen nicht verwendet werden:
(a) wenn der Karteninhaber die Karte dem Einzelhändler am Versorgungspunkt nicht vor dem Bezug von Waren vorgelegt hat (es sei denn, der Versorgungspunkt erlaubt die Nutzung einer Karte über ein Remote-Terminal);
(b) nach dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum;
(c) wenn die Karte als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder wenn die PIN gemäß Ziffer 5.6 kompromittiert wurde;
(d) wenn die Karte gekündigt oder gesperrt oder ihre Rückgabe von Radius GER verlangt wurde;
(e) wenn das Kartenverfahren, falls vorhanden, nicht eingehalten wurde;
(f) wenn Zahlungsverzug vorliegt;
(g) wenn die Karte von einem anderen Karteninhaber als auf der Fahrerkarte (wie in Abschnitt 5.3(a) definiert) oder für ein anderes Fahrzeug als auf der Fahrzeugkarte (wie in Abschnitt 5.3(a) definiert) angegeben verwendet wird;
(h) wenn der Karteninhaber nicht die richtige PIN eingibt; oder
(i) wenn der Karteninhaber die Transaktion nicht durch Unterzeichnung eines Verkaufsbelegs, einer Quittung oder eines ähnlichen Dokuments autorisiert.
Ungeachtet der Ziffern 5.2(a)-(i) ist der Kunde verpflichtet, Radius GER alle im Rahmen jeder Transaktion fälligen Beträge zuzüglich aller Gebühren zu bezahlen, die als Folge eines Verstoßes gegen diese Ziffer 5.2 erhoben werden. Hinsichtlich dieser Beträge und Gebühren ist es dem Kunden ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht eingetreten ist oder wesentlich geringer ist als der pauschal in Rechnung gestellte Betrag.
5.3. Kartentypen
(a) Die Karten tragen nach Wahl des Kunden entweder den Namen des Karteninhabers („Fahrerkarte”) oder das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs („Fahrzeugkarte”) und gegebenenfalls eine andere vom Kunden gewünschte und von Radius GER akzeptierte Kennzeichnung.
(b) Auf Wunsch des Kunden kann Radius GER nach eigenem Ermessen Karten ausgeben, die keine Fahrerkarten oder Fahrzeugkarten sind („Freie Karten” oder „Wild Card“), Karten, die an einem Versorgungspunkt hinterlegt werden müssen („Vor-Ort-Karten“ oder „Site Lodged Cards“) und Karten mit einer identischen PIN, die von mehreren Karteninhabern verwendet werden können („Flottenkarten” oder „Fleet Cards“). Freie Karten, Vor-Ort Karten und Flottenkarten werden unter der alleinigen Verantwortung des Kunden ausgestellt, und der Kunde haftet für alle Transaktionen, die mit Freie Karten, Vor-Ort-Karten und Flottenkarten getätigt werden, auch wenn diese Karten verloren gegangen sind, gestohlen oder vervielfältigt wurden, nicht rechtzeitig erhalten worden sind oder die PIN so oft falsch eingegeben wurde, bis die Karten gesperrt wurden. Der Kunde stellt Radius GER auf Verlangen von allen Kosten, Ansprüchen und Forderungen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Freie Karten, Vor-Ort-Karten und Flottenkarten ergeben, und zahlt alle damit verbundenen Gebühren im Zusammenhang mit diesen Karten. Das Gleiche gilt für Karten, die nicht als Vor-Ort-Karten ausgegeben werden, sondern die der Kunde von sich aus bei einem Versorgungspunkt hinterlegt. Die vorstehende Freistellung gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
5.4. Online- und Offline-Transaktionen
Die Transaktionen werden online abgewickelt, es sei denn, dies ist aus technischen Gründen im Zusammenhang mit den für die Verarbeitung erforderlichen Geräten nicht möglich; in diesem Fall werden die Transaktionen offline abgewickelt. Online-Transaktionen werden durch die PIN oder - im Falle bestimmter Kartenprogramme (wie von Radius GER nach eigenem Ermessen festgelegt) - durch die Unterschrift des Karteninhabers auf dem Verkaufsbeleg, der Quittung oder einem ähnlichen Dokument bestätigt, und OfflineTransaktionen (sofern zulässig) werden durch die PIN oder durch die Unterschrift des Karteninhabers auf dem Verkaufsbeleg, der Quittung oder einem ähnlichen Dokument bestätigt. Auf diese Weise bestätigte Transaktionen gelten als vom Kunden akzeptiert und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Offline-Transaktionen, und der Kunde haftet für Transaktionen, die ohne PIN oder Unterschrift auf dem Verkaufsbeleg, der Quittung oder einem ähnlichen Dokument getätigt werden.
5.5. Sicherheitsvorkehrungen
(a) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Karte und ihre PIN sicher aufzubewahren, und muss eine sichere Verwendung der Karte und ihrer PIN gewährleisten. Ungeachtet des Vorstehenden kann Radius GER dem Kunden von Zeit zu Zeit besondere Sicherheitsvorkehrungen empfehlen.
(b) Außer in Fällen, in denen Radius GER nach eigenem Ermessen eine Karte ausstellt, die eine Unterschrift zur Autorisierung einer Transaktion erfordert, wird eine Karte mit einer PIN ausgegeben. Der Kunde darf die PIN nur dem Karteninhaber mitteilen, der zur Nutzung der Karte berechtigt ist. Der Kunde stellt sicher und sorgt dafür, dass die Karteninhaber sicherstellen, dass die PIN nicht kompromittiert wird, indem er die PIN vor anderen Personen als dem Karteninhaber geheim hält, die PIN niemals zusammen mit der Karte aufbewahrt und die PIN verdeckt eingibt. Weder der Kunde noch der Karteninhaber dürfen die PIN in schriftlicher Form aufbewahren.
(c) Ausgabeschwellen werden zugunsten von Radius GER angewendet und stellen keine Sicherheitsvorkehrung dar, auf die sich der Kunde verlassen kann. Radius GER kann Transaktionen ablehnen oder Karten sperren, die bei Überschreitung einer Ausgabenschwelle genutzt werden, ist aber nicht dazu verpflichtet. Auf Wunsch des Kunden und nach eigenem Ermessen kann Radius GER Karten ausgeben, die von den Ausgabenschwellen befreit sind. Der Kunde wird Radius GER auf Verlangen für alle Kosten, Ansprüche und Forderungen entschädigen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Karten ergeben. Dies gilt nicht, , wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(d) Ein Einzelhändler kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, den Karteninhaber dazu auffordern, einen geeigneten Ausweis vorzulegen, um zu überprüfen, dass seine Identität mit dem Namen auf der Fahrerkarte übereinstimmt, andernfalls kann der Einzelhändler die Transaktion verweigern und/oder die Karte einbehalten.
(e) Das Kfz-Kennzeichen oder der Name auf der Karte stellt keine Sicherheitsvorkehrung dar. Der Kunde haftet für Käufe, die mit der Karte getätigt werden, unabhängig davon, ob diese für das auf der Karte angegebene Fahrzeug oder den auf der Karte angegebenen Namen getätigt wurden.
5.6. Verlorene, gestohlene oder duplizierte Karten und kompromittierte PINs
(a) Wenn der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass eine Karte verloren gegangen ist, gestohlen oder vervielfältigt wurde, nicht rechtzeitig erhalten worden ist oder dass die PIN kompromittiert wurde, muss der Kunde Radius GER unverzüglich benachrichtigen, vorzugsweise über die Website, per Telefon oder per E-Mail. Wenn die Benachrichtigung per Telefon erfolgt ist, muss der Kunde dies innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Benachrichtigung schriftlich bestätigen („Bestätigung”).
(b) Der Kunde haftet für alle Transaktionen, die mit einer verlorenen, gestohlenen oder duplizierten Karte getätigt wurden, für einen Zeitraum von zwei (2) Werktagen, nachdem Radius GER eine schriftliche Benachrichtigung oder Bestätigung des Kunden über den Verlust oder Diebstahl der Karte erhalten hat. Werden jedoch nach zwei (2) Werktagen Transaktionen mit der verlorenen, gestohlenen oder vervielfältigten Karte unter Verwendung der korrekten PIN getätigt, bleibt der Kunde für diese Transaktionen haftbar, bis die verlorene, gestohlene oder vervielfältigte Karte von Radius GER gesperrt wurde, was Radius GER so schnell wie möglich veranlasst. Wenn der Kunde den Verlust, den
(c) Der Kunde haftet für alle Transaktionen, die mit einer Karte mit kompromittierter PIN getätigt werden, bis:
(i) der Kunde Radius GER wie in vorstehender Ziffer 5.6(a) beschrieben benachrichtigt hat; und
(ii) bis Radius GER die kompromittierte Karte mit oben abgeschnittener Ecke erhalten hat.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, Radius GER in angemessener Weise zu unterstützen, um den Verlust, die Vervielfältigung oder den Diebstahl einer Karte zu untersuchen und Radius GER bei der Wiederbeschaffung der verlorenen oder gestohlenen Karte oder einer Vervielfältigung der Karte zu helfen. Der Kunde muss den Verlust, den Diebstahl, die Vervielfältigung oder den sonstigen Missbrauch einer Karte der Polizei melden und einen Polizeibericht sowie ein Aktenzeichen einholen und dies Radius GER zur Verfügung stellen.
5.7. Kündigung, Entzug oder Ersatz von Karten
(a) Wenn der Kunde eine Karte aus irgendeinem Grund kündigen oder stornieren möchte, muss er Radius GER schriftlich davon in Kenntnis setzen und die Karte mit abgeschnittener Ecke an Radius GER zurückschicken. Der Kunde haftet weiterhin für alle Transaktionen, die mit einer gekündigten oder stornierten Karte getätigt wurden, bis die Karte bei Radius GER eingegangen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(b) Nach Erhalt neuer Karten, die bestehende oder abgelaufene Karten ersetzen, teilt der Kunde Radius GER schriftlich mit, dass die ersetzte Karte entwertet werden soll, und sorgt dafür, dass alle ersetzten Karten unverzüglich vernichtet werden. Der Kunde bleibt für alle mit den ersetzten Karten getätigten Transaktionen haftbar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
5.8. Gebühren für den Kartenersatz
Radius GER behält sich das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden Gebühren für die Neuausstellung und den Ersatz von Karten zu erheben.
6. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung
6.1. Preis
(a) Die Preise, die für Kraftstoffprodukte und Nicht-Kraftstoffprodukte am Versorgungspunkt zu zahlen sind, können dem Kunden von Radius GER von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden. Radius GER behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den zu zahlenden Preis für Kraftstoffprodukte und Nicht-Kraftstoffprodukte, die von Radius GER nach dem Zeitpunkt der Änderung in Rechnung gestellt werden, aufgrund von Faktoren wie Änderungen der Großhandelspreise für Rohöl, Währungs- oder Wechselkurse, Steuern/Brennstoffzölle, Volatilität des Ölmarktes im Allgemeinen, des vom Kunden erworbenen Produktvolumens oder anderer Gründe zu ändern.
(b) Der Kunde:
(i) verpflichtet sich, die jeweils gültigen Preise für Kraftstoffprodukte und Nicht-Kraftstoffprodukte zu zahlen;
(ii) erkennt an, dass es für Radius GER aufgrund von Änderungen der Großhandelspreise für Rohöl, der Währungs- oder Wechselkurse, der Steuern/Brennstoffzölle, der Volatilität des Ölmarktes im Allgemeinen, des Volumens der vom Kunden erworbenen Produkte oder aus anderen Gründen, wie auch immer sie sich ergeben, nicht praktikabel ist, jeden Kunden einzeln über solche Preisänderungen zu informieren;
(iii) stimmt zu, dass die Nutzung einer Karte die Annahme des geltenden Preises darstellt; und
(iv) erklärt sich damit einverstanden, dass der Preis für Kraftstoffprodukte zum Zeitpunkt der Transaktion höher sein kann als der Preis an der Zapfsäule.
(c) Für Warentransaktionen mit Karten außerhalb des Netzwerks kann Radius GER eine Gebühr oder einen Aufpreis auf den Preis der Waren erheben.
(d) Die Waren werden zusammen mit den Gebühren, Steuern, Zöllen und sonstigen im Lieferland erhobenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Bezügen in Ländern, in denen dies gesetzlich möglich ist, wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Steuern, Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls zu allen Servicegebühren oder anderen zu zahlenden Beträgen hinzugerechnet. Kunden sind dafür verantwortlich, Radius GER zu gegebener Zeit über Änderungen ihrer länderspezifischen Steuernummern (oder UmsatzsteuerIdentifikationsnummern), Adressen und Steuervertreter zu informiere
(e) Radius GER kann für Kundendienste oder Einrichtungen, die Radius GER dem Kunden zur Verfügung stellt, nach eigenem Ermessen eine Gebühr erheben. Unter anderem kann hierzu die Erhebung einer prozentualen Servicegebühr auf den Bezug aller Waren gehören. Radius GER kann von Zeit zu Zeit die Höhe der Gebühren oder die Dienstleistungen, auf die sich die Gebühren beziehen, ändern.
(f) Alle Gebühren können von Zeit zu Zeit von Radius GER nach eigenem Ermessen einseitig geändert und aktualisiert werden. Die neuen Gebühren werden auf der Website veröffentlicht und es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Website auf Änderungen und Aktualisierungen zu überprüfen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass alle Änderungen gemäß dieser Ziffer 6.1(f) sofort nach der Veröffentlichung auf der Website für alle Transaktionen gelten, die nach dem Zeitpunkt der Änderung in Rechnung gestellt werden. Nutzt der Kunde die Karte(n) nach der Änderung der Gebühren weiter, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Änderungen für alle Transaktionen, die nach dem Zeitpunkt der Änderung in Rechnung gestellt werden zustimmt.
6.2. Rechnungsstellung
(a) Wenn Transaktionen verarbeitet wurden, werden diese dem Kunden so häufig in Rechnung gestellt, wie es zwischen Radius GER und dem Kunden vereinbart ist. Radius GER kann bei allen Kunden regelmäßige Überprüfungen durchführen und behält sich das Recht vor, die Häufigkeit der Rechnungsstellung und die Zahlungsbedingungen des Kunden nach vorheriger Benachrichtigung zu ändern.
(b) Die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung (sofern verfügbar) setzt voraus, dass der Kunde den elektronischen Abrechnungsdienst abonniert hat. Radius GER kann nach eigenem Ermessen dem Kunden je nach Art des von ihm abonnierten Abrechnungsdienstes eine Gebühr in Rechnung stellen. Wenn der Kunde den elektronischen Abrechnungsdienst abonniert, erklärt er sich damit einverstanden, dass Radius GER die Rechnungen elektronisch archiviert oder durch einen beauftragten Drittanbieter elektronisch archivieren lässt. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung online über das Online-Kundenportal von Radius GER oder auf eine andere, von Radius GER von Zeit zu Zeit festgelegte Weise verfügbar ist. Die E-Mail-Benachrichtigung dient nur zur Information und die Zahlungsbedingungen gelten nach Maßgabe dieser Vereinbarung. Bei manuellen Anpassungen kann der Kunde weiterhin eine Papierrechnung erhalten. Wenn eine E-Mail-Benachrichtigung oder eine elektronische Rechnung die angegebene E-Mail-Adresse nicht erreicht oder wenn Informationen verloren gehen oder verfälscht werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, Radius GER zu benachrichtigen, und ein solches Nichterreichen oder ein solcher Verlust hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, alle ordnungsgemäß fälligen Beträge an Radius GER am oder vor dem Fälligkeitsdatum zu zahlen. Zur Klarstellung: Der Kunde ist dafür verantwortlich, Radius GER über alle Änderungen seiner Verwaltungsdaten, einschließlich der EMail-Adresse, zu informieren. Falls erforderlich, ist der Kunde dafür verantwortlich, sein örtliches Finanzamt über seine Absicht, Rechnungen elektronisch zu erhalten, zu informieren.
(c) Dem Kunden werden die erworbenen Produkte in Euro (EUR) in Rechnung gestellt.
(d) Radius GER stellt für Waren, die von Radius GER oder Einzelhändlern an den Kunden verkauft werden, Rechnungen oder Lastschriften, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen ohne Titel, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer oder andere rechtlich geeignete ähnliche Dokumente aus, wie dies im Rahmen der Transaktionen zulässig ist, oder veranlasst die Ausstellung solcher Dokumente in seinem Namen. Wenn der Kunde eine Mehrwertsteuerrechnung für Waren benötigt, die von Einzelhändlern unter Umständen verkauft werden, unter denen Radius GER gesetzlich nicht berechtigt ist, eine Mehrwertsteuerrechnung auszustellen, sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Transaktion eine Rechnung am Versorgungspunkt anfordern.
(e) Die Rechnungen werden auf der Grundlage der von den Einzelhändlern an Radius GER übermittelten Transaktionsdaten ausgestellt. Daher können nachträgliche Korrekturen, die von den Einzelhändlern mitgeteilt werden, zu einer Berichtigung der Rechnungen führen.
(f) Verkaufsbelege oder Duplikate davon werden nicht von Radius GER ausgestellt und sollten, falls erforderlich, vom Kunden zum Zeitpunkt der Transaktion am Versorgungspunkt angefordert werden.
6.3. Zahlungsfrist, Zahlungsmethode und Sicherheiten
(a) Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum („Zahlungsfrist”) zahlbar. Der Kunde muss die Rechnungen ohne Skonto, Abzug oder Verrechnung bezahlen, so dass der volle Betrag in der auf der Rechnung angegebenen Währung innerhalb der Zahlungsfrist auf dem von Radius GER angegebenen Bankkonto gutgeschrieben wird. Andernfalls gilt dies als „Zahlungsverzug”. Die Aufrechnung mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausdrücklich zulässig.
(b) Sofern mit Radius GER nichts anderes vereinbart wurde, werden die Zahlungen per Lastschriftverfahren abgewickelt. Radius GER kann für jede andere Zahlungsmethode als das Lastschriftverfahren eine Gebühr erheben. Der Kunde stellt Radius GER eine Einzugsermächtigung in einer für Radius GER akzeptablen Form zur Verfügung und sorgt dafür, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt. Sollte dennoch zu irgendeinem Zeitpunkt eine Lastschrift von Radius GER durch die Bank des Kunden zurückgerufen werden, wird der Kunde Radius GER unverzüglich einen Betrag in Höhe der zurückgerufenen Lastschrift zahlen. Radius GER ist berechtigt, für zurückgewiesene oder fehlgeschlagene Lastschriften eine Verwaltungsgebühr zu erheben, die sich entsprechend den Radius GER entstehenden Bankgebühren erhöht. Hinsichtlich dieser Gebühr ist es dem Kunden ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht eingetreten ist oder wesentlich geringer ist als der pauschal in Rechnung gestellte Betrag. Der Kunde ist verpflichtet, Radius GER rechtzeitig über alle Änderungen seiner Bankverbindung zu informieren, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden.
(c) Radius GER hat das Recht, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit die Zahlungsmethode oder die Zahlungsbedingungen zu ändern sowie einen dem Kunden gewährten Kredit zu ändern oder diesen zu widerrufen. Ungeachtet anderer Rechtsmittel, die Radius GER zur Verfügung stehen, werden im Falle eines Kreditentzugs alle zu diesem Zeitpunkt fälligen und geschuldeten Beträge, unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht, sofort fällig, und alle künftigen Verkäufe von Radius GER an den Kunden erfolgen nach Wahl von Radius GER gegen Vorauszahlung oder vollständig gedeckt durch eine Sicherheit gemäß Ziffer 6.3(d).
(d) Der Kunde stellt Radius GER Sicherheiten in den Beträgen, Arten, Formen und Emittenten zur Verfügung, die Radius GER von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen festlegen kann, und hält diese aufrecht. Radius GER kann den Kunden auffordern, den durch die Sicherheit gedeckten Betrag zu erhöhen oder eine zusätzliche Sicherheit zu leisten, wenn Radius GER nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass dies erforderlich ist, um die laufenden oder künftigen Zahlungen des Kunden an Radius GER zu gewährleisten. Der Kunde ist verpflichtet, alle auslaufenden Sicherheiten spätestens bis zu dem Datum zu erneuern, das dem Verfallsdatum der Sicherheit abzüglich der Anzahl von Tagen entspricht, die der dann geltenden Zahlungsfrist entspricht; unterlässt der Kunde dies, ist Radius GER berechtigt, die Karten zu sperren. Wenn eine Garantie der Muttergesellschaft besteht und die Muttergesellschaft, die die Garantie ausgestellt hat, aufgrund einer Änderung der Beteiligungsstruktur der verbundenen Unternehmen des Kunden nicht mehr die Muttergesellschaft des Kunden ist, muss der Kunde unverzüglich eine alternative Sicherheit stellen, die für Radius GER akzeptabel ist, es sei denn, die Muttergesellschaft, die die Garantie ausgestellt hat, bestätigt, dass die Garantie in Kraft bleibt. Werden keine ausreichenden Sicherheiten gestellt oder aufrechterhalten, so werden alle vom Kunden an Radius GER geschuldeten Beträge (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) sofort und automatisch fällig und zahlbar. Der Kunde stellt sicher, dass Radius GER bis mindestens 6 (sechs) Monate zum Monatsende nach Kündigung dieser Vereinbarung die Möglichkeit hat, die Sicherheit abzurufen.
(e) Strittige Rechnungen sind vom Kunden am Fälligkeitstag in voller Höhe zu bezahlen. Einigen sich die Parteien anschließend darauf, dass eine solche Rechnung um einen bestimmten Betrag berichtigt werden muss, stellt Radius GER unverzüglich eine Gutschrift aus und zahlt diesen Betrag zurück oder verrechnet ihn mit Beträgen, die der Kunde Radius GER schuldet. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Kunde alle Streitigkeiten in Bezug auf eine Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum vorbringen muss. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rechnungsbetrag als vom Kunden genehmigt.
(f) Radius GER und seine verbundenen Unternehmen können jederzeit, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen oder ihn aufzufordern, alle Beträge, die Radius GER und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet, mit allen Beträgen, die der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen des Kunden Radius GER und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet, aufrechnen. Der Kunde darf keine von ihm zu zahlenden Beträge zurückhalten oder mit von Radius GER zu zahlenden Beträgen aufrechnen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufrechnung mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausdrücklich zulässig.
6.4. Zahlungsverzug des Kunden
(a) Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle Beträge, die der Kunde Radius GER schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht), sofort und automatisch fällig und zahlbar, unbeschadet des Rechts von Radius GER, automatisch und ohne vorherige Benachrichtigung den Zinssatz zu erheben.
(b) Der Kunde hat für alle Kosten, Gebühren und sonstigen Verbindlichkeiten, die Radius GER aufgrund des Zahlungsverzugs einzustehen. Radius GER ist berechtigt, alle Inkassokosten, einschließlich der Honorare, soweit gesetzlich zulässig, zusätzlich zu allen anderen fälligen Beträgen in Rechnung zu stellen. Für Zahlungen, die nicht am Fälligkeitstag erfolgen, behält sich Radius GER das Recht vor, eine Gebühr für den Zahlungsverzug zu erheben.
(c) Alle Zahlungen, Gutschriften oder Erstattungen, die dem Kunden zustehen, werden verwendet zur Tilgung:
(i) aller fälligen Zinsen;
(ii) aller unbesicherten Teile der ausstehenden Beträge;
(iii) aller gesicherten Teile der ausstehenden Beträge; und schließlich
(iv) jeder anderen Zahlungsverpflichtung gegenüber Radius GER.
(d) Radius GER ist berechtigt, die Sicherheiten ohne vorherige Benachrichtigung oder Aufforderung ganz oder teilweise zur Aufrechnung oder Befriedigung von Schulden oder Verpflichtungen des Kunden und/oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens gegenüber Radius GER und/oder einem mit Radius GER verbundenen Unternehmen zu verwenden. Dies schließt die Schulden oder Verbindlichkeiten mit ein, die sich aus Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer anderen zwischen dem Kunden und/oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und Radius GER und/oder eine mit ihm verbundenen Unternehmen geschlossenen Vereinbarung ergeben.
(e) Wenn der Kunde und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen eine Bareinlage geleistet hat, kann diese Einlage nach alleinigem Ermessen von Radius GER zur Begleichung von bereits in Rechnung gestellten oder noch nicht in Rechnung gestellten Transaktionen oder zur Begleichung sonstiger Beträge verwendet werden, die der Kunde und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen Radius GER und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet.
(f) Im Falle eines Zahlungsverzugs, der Nicht-Erbringung oder NichtAufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit, der Überschreitung einer Ausgabenschwelle oder wenn Radius GER nach eigenem Ermessen feststellt, dass objektive Gründe zu der Annahme bestehen, dass der finanzielle Status des Kunden beeinträchtigt oder unzureichend geworden ist oder wahrscheinlich beeinträchtigt oder unzureichend werden wird, kann Radius GER die Karten des Kunden sofort und ohne vorherige Benachrichtigung sperren oder kündigen.
(g) Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Radius GER das Recht vor, für einen Zeitraum von drei (3) Monaten unmittelbar nach Eintritt des Zahlungsverzugs eine Gebühr auf alle Transaktionen zu erheben.
(h) Radius GER behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen, die Karten zu sperren oder eine Gebühr zu erheben, wenn der Kunde eine bestimmte Ausgabenschwelle überschreitet.
(i) Wird das Konto des Kunden aus irgendeinem Grund gesperrt und anschließend reaktiviert, kann dem Kunden eine Gebühr für die beantragte Reaktivierung in Rechnung gestellt werden. Radius GER übernimmt keine Haftung für Konten, die nicht reaktiviert werden. Hinsichtlich dieser Gebühr ist es dem Kunden ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht eingetreten ist oder wesentlich geringer ist als der pauschal in Rechnung gestellte Betrag.
(j) Radius GER (oder seine Bevollmächtigten oder Vertreter) kann eine den Kunden betreffenden Bonitätsprüfung durchführen. Der Kunde gibt hiermit sein Einverständnis, dass Radius GER (oder seine Bevollmächtigten oder Vertreter) solche Prüfungen durchführen dürfen. Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bonitätsprüfung die Weitergabe von Informationen über den Kunden an zugelassene Kreditauskunfteien oder Dritte beinhalten können. Gelegentlich kann Radius GER die im Rahmen der Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellten Informationen verwenden, um den Kunden über andere Produktangebote von Radius GER oder Dritten zu informieren.
(k) Radius GER kann regelmäßige Risikobewertungen der Kunden unter Verwendung von branchenweit anerkannten Instrumenten für das Risikomanagement und/oder allgemeinen Marktinformationen durchführen. Erreicht das Risiko des Kunden nach einer solchen Risikobewertung ein bestimmtes, von Radius GER nach eigenem Ermessen festgelegtes Risikoniveau, kann eine risikobasierte Gebühr für alle Käufe von Kraftstoffprodukten für die Dauer des erhöhten Risikoniveaus erhoben werden, bis das ursprüngliche Risikoniveau wieder erreicht ist. Hinsichtlich dieser Gebühr ist es dem Kunden ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht eingetreten ist oder wesentlich geringer ist als der pauschal in Rechnung gestellte Betrag.
7. Information und Datenschutz
7.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle an Radius GER übermittelten Informationen (einschließlich Namen, Rechtsstatus, Anschrift, E-Mail-Adresse, Schlüsselpersonal, Bankverbindung) korrekt sind und setzt Radius GER unverzüglich schriftlich über alle Änderungen in Kenntnis. Auf Anfrage stellt der Kunde rechtzeitig vollständige und genaue Jahresabschlüsse (die letzten geprüften Abschlüsse, falls verfügbar) und damit verbundene Informationen zur Verfügung, um Radius GER bei der finanziellen Bewertung zu unterstützen.
7.2. Radius GER haftet dem Kunden gegenüber nicht für unrichtige Rechnungen, Unterlagen oder Berichte über Transaktionen, die auf unrichtigen Angaben des Kunden, Karteninhabers oder Einzelhändlers beruhen. Alle vom Kunden an Radius GER geschuldeten Beträge werden sofort fällig und zahlbar, wenn Radius GER feststellt, dass die vom Kunden an Radius GER übermittelten Informationen im Wesentlichen unrichtig sind.
7.3. Radius GER kann jederzeit relevante Informationen über den Kunden, seine Karteninhaber oder seine Transaktionen an Dritte weitergeben, soweit dies von Radius GER als notwendig erachtet wird, um die Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen, die in dieser Vereinbarung enthalten oder daraus abgeleitet sind, vertraulich zu behandeln.
7.4. Schutz personenbezogener Date
(a) Für die Zwecke dieser Ziffer 7.4 haben die Begriffe „personenbezogene Daten”, „Datenverarbeitung”, „Verantwortlicher”, „Auftragsverarbeiter”, „betroffene Person” und „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten” die gleiche Bedeutung wie in der EU-DSGVO
(b) Der Kunde erkennt an, dass Radius GER bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung (als Auftragsverarbeiter) die folgenden Arten personenbezogener Daten in Bezug auf die folgenden Kategorien von betroffenen Personen verarbeitet, und zwar ausschließlich in Verbindung mit und zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung und für die Dauer dieser Vereinbarung:
(i) Arten von personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (vollständiger Name, Initialen, Kontaktadresse); Transaktionsdaten (Einzelheiten zu Käufen und Einkaufsorten); Beschäftigungsdaten (Funktion und Informationen zum Arbeitgeber);
(ii) Kategorien von betroffenen Personen: Vertreter des Kunden, des Einzelhändlers und der Karteninhaber.
(c) Wenn Radius GER als Datenverarbeiter im Auftrag des Kunden handelt, ist Radius GER verpflichtet:
(i) personenbezogene Daten nur zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die rechtmäßigen, dokumentierten und angemessenen Anweisungen des Kunden zu erfüllen (was, sofern nicht anders vereinbart, bedeutet, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist); und
(ii) wenn dies zur Einhaltung eines Gesetzes der EU oder eines Mitgliedstaates, dem Radius GER unterliegt, erforderlich ist. In diesem Fall informiert Radius GER (soweit gesetzlich zulässig) den Kunden vor der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten über diese gesetzliche Verpflichtung.
(d) Der Kunde ermächtigt Radius GER hiermit generell, Unterauftragsverarbeiter zu benennen, die von Zeit zu Zeit von Radius GER zur Unterstützung der Erbringung der Dienstleistungen von Radius GER für den Kunden beauftragt werden können.
(e) Radius GER ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung oder zufälligen Verlust, Änderung, unbefugte Weitergabe oder unbefugten Zugang zu schützen, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übermittlung von Daten über ein Netzwerk beinhaltet, sowie gegen alle anderen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung. Diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten ihrer Durchführung ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.
(f) Soweit Radius GER personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Datenverarbeiter verarbeitet, ist Radius GER verpflichtet:
(i) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter von Radius GER, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, und deren vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten;
(ii) den Kunden unverzüglich über jede Mitteilung einer betroffenen Person bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder jede andere Mitteilung (auch von einer Aufsichtsbehörde) im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Kunden gemäß den Datenschutzgesetzen zu unterrichten;
(iii) den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn es von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfährt, die den Kunden oder seine betroffenen Personen betrifft, wobei diese Benachrichtigung alle Informationen enthalten muss, die der Kunde vernünftigerweise benötigt, um seinen Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen nachzukommen; und
(iv) die Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb von 120 Tagen nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung einzustellen und die personenbezogenen Daten und alle Kopien davon oder die darin enthaltenen Informationen so bald wie möglich zurückzugeben oder sicher aus ihren Systemen zu löschen.
(g) Soweit gesetzlich zulässig, stellt Radius GER dem Kunden weitere Informationen zur Verfügung und arbeitet (gegebenenfalls) bei der Durchführung von Audits oder Überprüfungen mit, die der Kunde vernünftigerweise verlangen kann, um sich zu vergewissern, dass Radius GER die in den Ziffern 7.4(c) bis (f) (einschließlich) genannten Verpflichtungen einhält, wobei diese Anforderung Radius GER nicht verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen oder Zugang zu ihnen zu gestatten:
(i) Interne Preisinformationen von Radius GER;
(ii) Informationen über andere Kunden von Radius GER (einschließlich Preisinformationen);
(iii) Alle nicht öffentlichen externen Berichte von Radius GER;
(iv) Alle internen Berichte, die von der Innenrevision von Radius GER erstellt werden;
(v) Geistige Eigentumsrechte von Radius GER; oder
(vi) Alle Informationen, die gegen die Datenschutzgesetze verstoßen würden. Darüber hinaus kann innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten höchstens ein Audit oder eine Überprüfung gemäß dieser Ziffer durchgeführt werden, vorausgesetzt, die Parteien vereinbaren (in angemessener Weise) einen für beide Seiten günstigen Termin für das Audit oder die Überprüfung.
(h) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Radius GER (als Datenverantwortlicher) personenbezogene Daten über den Kunden und die Karteninhaber durch Radius GER, den Einzelhändler oder einen von Radius GER benannten Dritten für die Ausführung dieser Vereinbarung und für rechtmäßige, von Radius GER geforderte Zwecke verarbeiten darf, u. a. für die Erfüllung dieser Vereinbarung, die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die Rechnungsstellung, die Kreditanalyse, die Verbesserung der Dienstleistungsqualität, die Marktanalyse, die Erstellung von Statistiken oder für die Zusendung von Marketing- und/oder anderen Informationen an den Kunden, auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.
(i) Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, die Anforderungen der Datenschutzgesetze zu erfüllen, insbesondere die Einholung der Zustimmung jedes Karteninhabers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß dieser Vereinbarung, und garantiert, dass er alle erforderlichen Zustimmungen von Karteninhabern eingeholt hat bzw. einholen wird, um die Verarbeitung ihrer Daten durch Radius GER, Einzelhändler und von Radius GER benannte Dritte gemäß dieser Ziffer 7.4 zu gestatten, bevor er solche personenbezogenen Daten verarbeitet.
(j) Einzelheiten zu den Datenschutzbestimmungen bei Radius GER sind in unserer Datenschutzerklärung unter [https://www.radius.com/dede/datenschutzerklaerung/](https://www.radius.com/dede/datenschutzerklaerung/) einsehbar
8. Dauer und Kündigung
8.1. Diese Vereinbarung tritt durch die erstmalige Nutzung einer Karte durch den Kunden oder Karteninhaber in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Radius GER behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Parteien behalten sich das Recht vor diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
8.2. Der Kunde kann das Konto schließen, indem er die Telefonnummer, die auf der Website zu finden ist, kontaktiert. Eine Kontoschließung in anderer Form ist nicht zulässig. Falls der Kunde sein Konto auflöst, hat er:
(a) alle Karten an Radius GER zurückzugeben;
(b) sicherzustellen, dass nach dem Antrag auf Auflösung des Kontos keine Transaktionen mehr vorgenommen werden;
(c) weiterhin dafür zu haften, den ausstehenden Saldo des Kontos, einschließlich aller Gebühren, Entgelte und Kosten bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung, auf Verlangen unverzüglich zurückzuzahlen;
(d) bei der Rücksendung von Karten per Einschreiben darauf zu achten, dass die Karten in zwei Hälften geschnitten werden und der Magnetstreifen durchtrennt wird; und
(e) das Lastschriftmandat bei Radius GER erst dann zu kündigen, wenn alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass ein Kundenkonto erst dann geschlossen wird, wenn alle Karten an Radius GER zurückgegeben und alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verbindlichkeiten erfüllt wurden.
8.3. Ungeachtet aller anderen Rechtsmittel, die Radius GER zur Verfügung stehen, kann diese Vereinbarung von Radius GER unter folgenden Umständen mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden gekündigt werden:
(a) bei Zahlungsverzug des Kunden;
(b) wenn der Kunde eine Ausgabenschwelle überschreitet;
(c) wenn der Kunde es versäumt, eine angemessene Sicherheit gemäß Ziffer 6.3(d) zu leisten oder aufrechtzuerhalten;
(d) wenn ein Verdacht auf Betrug oder Missbrauch der Karte(n) des Kunden besteht oder ein solcher Betrug oder Missbrauch festgestellt wurde;
(e) im gesetzlich zulässigen Umfang, wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt oder droht, die die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefährdet;
(f) wenn Radius GER eine Bonitätsprüfung oder eine Bewertung für den Kunden durchführt und/oder einholt (wobei der Kunde hiermit zustimmt, dass Radius GER dies von Zeit zu Zeit durchführen und/oder einholen kann), die nach alleiniger Auffassung von Radius GER nicht zufriedenstellend ist;
(g) wenn Radius GER nach eigenem Ermessen feststellt, dass es objektive Gründe Anhaltspunkte dafür gibt, dass der finanzielle Status des Kunden beeinträchtigt oder unzureichend geworden ist oder wahrscheinlich beeinträchtigt oder unzureichend werden wird;
(h) wenn der Kunde gegen eine (andere) wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verstößt; oder
(i) wenn der Kunde diese Vereinbarung ohne Zustimmung von Radius GER abtritt oder ein Änderung in der Kontrolle des Kunden eintritt.
8.4. Wenn eine Kündigung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, erfolgt, wird der gesamte ausstehende Saldo des Kundenkontos (ob in Rechnung gestellt oder nicht) sofort fällig und ist in voller Höhe an Radius GER zu zahlen. Bei Kündigung dieser Vereinbarung erlischt das Recht des Kunden, Karten zu nutzen, und der Zugang des Kunden zur Website kann gesperrt oder eingeschränkt werden. Dies gilt unbeschadet der Haftung des Kunden für die Nutzung der Karten nach der Kündigung bis zu dem Zeitpunkt, an dem Radius GER die Karten zurückerhalten hat, sowie unbeschadet der zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandenen Rechte von Radius GER zu den Bedingungen, die vor der Kündigung dieser Vereinbarung galten. Die Sicherheiten bleiben bestehen, bis die letzte im Rahmen dieser Vereinbarung fällige Zahlung bei Radius GER eingegangen ist.
8.5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9. Ausschluss und Einschränkung
9.1. Radius GER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Radius GER nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung solcher Kardinalpflichten ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Verletzung einer Verpflichtung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen typischerweise zu erwarten ist.
9.2. Falls Radius GER aufgrund leichter Fahrlässigkeit und ohne Verletzung von Kardinalpflichten eine Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbringt und dies zu vertreten hat, hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz. Solche Schadensersatzansprüche sind wie folgt begrenzt:
(a) Haftung pro Fahrzeug bei verunreinigtem Kraftstoff: Für ein mit verunreinigtem Kraftstoff betanktes Fahrzeug gilt eine Haftungsgrenze von 50.000 EUR pro Fahrzeug;
(b) Haftung für sonstige Schäden: Für alle anderen Haftungsfälle ist der maximale Schadensersatzanspruch des Kunden streng auf die vom Kunden für die bestimmte(n) Ware(n), die den Schaden verursacht hat/haben, gezahlten Entgelte beschränkt. Ansprüche des Kunden oder Karteninhabers verfallen, sofern sie nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet, per Einschreiben geltend gemacht werden.
9.3. Aussagen von Radius GER in Bezug auf die Karten und alle Empfehlungen, Meinungen, geschätzten Einsparungen und Prognosen (zusammen „Prognosen”) in jeglicher Kommunikation zwischen Radius GER und dem Kunden werden in gutem Glauben auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen getroffen und richten sich ausschließlich an den Kunden. Radius GER übernimmt keine Haftung für Verluste, Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Ansprüche, Kosten oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstanden sind oder entstehen werden, dass er auf solche Prognosen vertraut. Der Kunde erkennt an, dass diese Haftung ein Geschäftsrisiko darstellt, das der Kunde vollständig übernimmt.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung von Radius GER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.6. Diese Ziffer bleibt auch nach der Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
10. Höhere Gewalt
Radius GER haftet nicht für Leistungsstörungen oder Verzögerungen bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, die sich auf Ereignissen beruhen oder in Zusammenhang stehen, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Radius GER liegen, insbesondere:
(a) Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe jeder Art, partielle oder allgemeine Arbeitsniederlegungen, Arbeitsverweigerungen jeder Art (unabhängig davon, ob diese rechtmäßig sind oder nicht und ob sie die eigenen Mitarbeiter von Radius GER oder andere betreffen);
(b) Krieg, Feindseligkeiten, terroristische Aktivitäten oder ein lokaler, nationaler oder internationaler Notfall;
(c) Naturereignisse, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Pandemie;
(d) Unmöglichkeit der Beschaffung von Energie, Versorgungsleistungen, Ausrüstung, Transportmitteln oder Waren;
(e) Technische Probleme, Ausfälle oder Unfälle im Zusammenhang mit Anlagen, Maschinen, Einrichtungen, Versorgungspunkten, Transportmitteln, Kommunikationssystemen, Computerhardware oder -systemen oder anderen Geräten wie Kartenlesegeräten;
(f) Etwaige Verkehrshindernisse;
(g) Absinken der Kraftstoffvorräte von Radius GER unter ein Niveau, das Radius GER nach eigenem Ermessen für erforderlich hält;
(h) Die Einhaltung aller Vorschriften, Anordnungen oder Aufforderungen einer internationalen, nationalen oder regionalen Hafenbehörde oder sonstigen öffentlichen Behörden oder einer Person, die vorgibt, für eine solche Behörde zu handeln (unabhängig davon, ob sie sich letztlich als gültig oder ungültig erweist); oder
(i) Die Androhung oder die begründete Befürchtung eines der vorgenannten Ereignisse.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung oder durch Nutzung einer Karte akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB. Ein Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
11.3. Radius GER kann jede Bestimmung dieser Vereinbarung einseitig ändern, ergänzen oder streichen; wobei Aktualisierungen und Änderungen dieser Vereinbarung auf der Website veröffentlicht werden. Änderungen dieser Vereinbarung haben keine Auswirkungen auf Transaktionen, die bereits vor dem Zeitpunkt der Änderung getätigt wurden. Änderungen gelten nur für Verträge, die künftig im Rahmen des Kartenprogramms abgeschlossen werden. Der Kunde hat sich regelmäßig online über eventuelle Aktualisierungen oder Änderungen dieser Vereinbarung zu informieren. Wenn der Kunde die Karte(n) nach Änderungen der Vereinbarung (einschließlich der Kartenbedingungen und Gebühren) weiterhin nutzt, gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den Änderungen.
11.4. Radius GER kann ohne Benachrichtigung die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übertragung, Abtretung oder das Factoring von Schulden oder Forderungen) an Dritte (insbesondere an andere verbundene Unternehmen) übertragen oder abtreten. Darüber hinaus kann Radius GER nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung einen Vertreter oder Auftragnehmer für die Verhandlung und/oder Ausführung dieser Vereinbarung ernennen, und der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zu einer solchen Ernennung. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Radius GER übertragen oder abtreten.
11.5. Besteht der Kunde aus zwei oder mehreren Personen, so sind deren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
11.6. Jede Partei wendet angemessene Sorgfalt an, um Handlungen oder Umstände zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt mit den Interessen der anderen Partei führen könnten. Diese Verpflichtung gilt für die Tätigkeiten der Mitarbeiter und Beauftragten jeder Partei in ihren Beziehungen zu den Mitarbeitern und Familienangehörigen der anderen Partei, ihren Vertretern, Verkäufern, Unterauftragnehmern und Dritten. Die Einhaltung dieser Anforderung durch die Parteien umfasst unter anderem Vorkehrungen zu treffen, die verhindern sollen, dass die Mitarbeiter oder Beauftragten der Partei Geschenke, Bewirtungen, Zahlungen, Darlehen oder sonstige Zuwendungen in erheblichem Umfang machen, annehmen, gewähren oder anbieten, um Personen zu beeinflussen, dass sie den Interessen der anderen Partei zuwiderhandeln. Jede Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über die Identität ihrer Vertreter oder Mitarbeiter, von denen bekannt ist, dass sie in irgendeiner Weise ein wesentliches Interesse an den Geschäften der anderen Partei oder an deren Finanzierung haben.
11.7. Soweit gesetzlich zulässig, gilt keine Verzögerung oder Unterlassung seitens Radius GER, Rechte, Rechtsmittel, ein Befugnisse oder Privilegien von Radius GER auszuüben, als Verzicht hierauf.
11.8. Jede Ziffer dieser Vereinbarung ist unabhängig und abtrennbar und hat im Falle einer Ungültigkeitserklärung oder Nichtdurchsetzbarkeit keinen Einfluss auf die Auslegung oder Wirksamkeit aller anderen Ziffern in dieser Vereinbarung.
11.9. Diese Vereinbarung stellt in Bezug auf die Nutzung der Karten die gesamte Vereinbarung zwischen Radius GER und dem Kunden dar und ersetzt alle anderen Vereinbarungen und Absprachen (ob schriftlich oder mündlich) in Bezug auf die Nutzung der Karten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
11.10. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
11.11. Erfüllungsort ist der Sitz von Radius GER in Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist ebenfalls Berlin. Für diesen Vertrag und die Bereitstellung von Waren im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.12. Bei Transaktionen mit Versorgungspunkten außerhalb des Gebiets der Radius GERUnternehmensgruppe betreffen, die die primäre Geschäftsbeziehung zum Kunden unterhält („Transaktionen außerhalb des Gebiets”), tritt ein verbundenes Unternehmen an die Stelle von Radius GER in Bezug auf den Verkauf von Waren und die Ausstellung von Rechnungen gemäß dieser Vereinbarung.
11.13. Die Nutzung einer Karte für Transaktionen außerhalb des Vertragsgebiets stellt einen Bezug von Waren bei einem verbundenen Unternehmen bzw. einem Einzelhändler dar. Das Eigentum an den Waren und das Verlustrisiko gehen mit dem Bezug der Waren am Versorgungspunkt über. Für diese Bezüge werden Rechnungen gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6 ausgestellt.
12. Länderspezifische Bestimmungen
12.1. In Deutschlanddürfen Karten nur verwendet werden, wenn sie dem Einzelhändler vor dem Bezug von Waren vorgelegt werden (es sei denn, der Versorgungspunkt erlaubt die Nutzung einer Karte über ein Fern-Terminal).
12.2. Die Karten unterliegen derzeit nicht der erforderlichen behördlichen Genehmigung für die Verwendung in Polen oder Ungarn. Der Kunde darf daher keine Karte für den Bezug von Waren an Versorgungspunkten in Polen verwenden. Der Kunde haftet für alle Verbindlichkeiten, die einer Partei durch die Nutzung einer Karte in Polen oder Ungarn entstehen, einschließlich der von einer Regierung oder Aufsichtsbehörde auferlegten Geldbußen oder Strafen. Jede Karte, die zum Bezug von Waren an einem Versorgungspunkt in Polen oder Ungarn genutzt wird, kann mit sofortiger Wirkung gesperrt werden.
12.3. Die Karten können nur zum Kauf von Waren in den folgenden Ländern verwendet werden: Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Niederlande, Spanien (außer den Kanarischen Inseln), Portugal, Schweiz, Luxemburg und Vereinigtes Königreich. Für andere Waren als das Aufladen von Elektround Hybridfahrzeugen/Strom können die Karten in Singapur und Malaysia verwendet werden. Der Kunde darf daher die Karte nicht für den Kauf von Waren an Versorgungspunkten in anderen Ländern verwenden. Der Kunde haftet für alle Verbindlichkeiten, die einer Partei durch die Verwendung einer Karte in einem anderen Land entstehen, einschließlich aller Bußgelder oder Strafen, die von einer Regierung oder Aufsichtsbehörde verhängt werden. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Kunde keine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat. Jede Karte, die zum Kauf von Waren an einem Versorgungspunkt in einem anderen Land verwendet wird, kann mit sofortiger Wirkung gesperrt werden.
13. Laden von Elektrofahrzeugen
Die folgenden Bestimmungen gelten, wenn die Karten zur Bezahlung der Nutzung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge verwendet werden:
13.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass weder Radius GER noch seine Ladestationsbetreiber:
(a) eine Garantie für die Anzahl der Ladestationen auf einem Versorgungspunkt geben;
(b) dem Kunden gegenüber eine Garantie dafür übernehmen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Ladestation verfügbar ist; oder
(c) gegenüber dem Kunden oder einem Karteninhaber für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum während oder nach der Nutzung einer Ladestation haften, einschließlich der Beschädigung eines Kundenfahrzeugs.
13.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Radius GER keine Verantwortung übernimmt und keine Garantien oder Zusicherungen gibt in Bezug auf:
(a) die Funktionsfähigkeit der Ladestationen an den Versorgungspunkten;
(b) die kWh-Gebühr der Ladestation, die vom Ladestationsbetreiber festgelegt wird und vom Kunden vor der Nutzung überprüft werden muss; oder
(c) falsche Informationen, die an der Ladestation oder in vom Kunden benutzten Anwendungen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen bereitgestellt werden.
13.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Ladegeschwindigkeit jeder Ladestation durch externe Faktoren beeinflusst werden kann, darunter unter anderem Temperatur, Netzkapazität sowie das Batteriemanagementsystem und die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge des Kunden, und daher von der erwarteten Ladegeschwindigkeit abweichen kann, die der Ladestationsbetreiber für die jeweilige Ladestation angegeben hat.
13.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anweisungen in Bezug auf die Nutzung eine Ladestation zu befolgen (die sich von Ladestation zu Ladestation und/oder von Ladestationsbetreiber zu Ladestationsbetreiber unterscheiden können, insbesondere wenn es sich um unterschiedliche Dienstleistungen handelt).
13.5. Der Kunde ist verantwortlich für:
(a) die Prüfung vor der Nutzung einer Ladestation, ob diese Ladestation für das betreffende Fahrzeug geeignet ist.
(b) die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ladestationsbetreibers, wie sie auf dessen Website und/oder an der Ladestation jeweils angezeigt werden;
(c) die Zahlung von Zugangs- und/oder Parkgebühren, die Dritten in Bezug auf die Nutzung einer Ladestation zustehen;
(d) die Kosten für Bußgelder oder Strafen, die von einer für die Parkaufsicht zuständigen Stelle im Zusammenhang mit der Nutzung einer Ladestation verhängt werden, sowie für Gebühren, die erhoben werden, wenn ein Fahrzeug stillgelegt, durch Radkrallen blockiert oder entfernt wird;
(e) das sichere Laden eines Fahrzeugs an einer Ladestation, um Personenschäden oder Sachschäden zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem, dass der Kunde beim Aufladen eines Fahrzeugs die angemessene Sorgfalt walten lässt und nicht rechtswidrig den Betrieb einer Ladestation beeinträchtigt;
(f) die Vermeidung von Schäden, Störungen oder Belästigungen gegenüber anderen Nutzern der Ladestation oder benachbarten Ladestationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Blockieren von Ladestationen, wenn diese nicht aktiv genutzt werden; und
(g) jegliche Schäden an einer Ladestation oder an anderem Eigentum sowie jegliche Verletzungen von Personen, die durch die Nutzung einer Ladestation durch einen Karteninhaber verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Im Rahmen der Ziffer 7.4 kann Radius GER in Zweifelsfällen dem Ladestationsbetreiber die relevanten Kundendaten zur erforderlichen Aufklärung von Schäden oder Verletzungen weitergeben, wenn ein vom Kunden autorisierter Karteninhaber dafür verantwortlich ist.
13.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung eines Schnellladepunkts auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt. Weder Radius GER noch ein Ladestationsbetreiber haftet gegenüber dem Kunden für Schäden an einem Fahrzeug, die durch die Nutzung eines Schnellladepunkts entstehen.
13.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Karten für den Zugang zu den Ladestationen ohne Verwendung einer PIN genutzt werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen für Transaktionen an einer Ladestation mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und Radius GER gemäß Ziffer 5.6(a) zu benachrichtigen, falls eine Karte unberechtigt an einer Ladestation genutzt wurde. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der obigen Ziffer 5.6(b) für Karten gelten, die für den Zugang zu einer Ladestation genutzt werden.
13.8. Der Kunde erkennt an, dass es Radius GER nicht möglich ist, die Nutzung der Karten an Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu beschränken, und dass jede Karte auch zum Bezug von Kraftstoffprodukten und anderen Nicht-Kraftstoffprodukten genutzt werden kann und der Kunde für alle Transaktionen haftet.
13.9. Der Kunde wird die Radius Charge – On Road App („App“) zur Suche von Ladestationen verwenden. Der Kunde erklärt sich mit den Nutzungsbedingungen der App einverstanden, die in der App und auf der Website verfügbar sind, und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
13.10. Die Kosten für den Strom, der dem Kunden über eine Ladestation geliefert wird („Strom“), werden vom Ladestationsbetreiber kontrolliert und können jederzeit geändert werden. Radius GER unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Kunden über die App über die Stromkosten an jeder Ladestation zu informieren. Radius GER haftet jedoch nicht für fehlerhafte oder unvollständige Informationen, und der Kunde kann aufgrund dieser
13.11. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Preis der Ladestationstransaktion vom Preis abweichen kann, der zum Zeitpunkt der Transaktion an der Ladestation angezeigt wird.
13.12. Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Kosten der Ladestationstransaktion aus einigen oder allen der folgenden Komponenten bestehen können:
(a) die für den gelieferten Strom berechneten Tarife, bei denen es sich um einen Tarif auf Basis des kWh-Tarifs der einzelnen Ladestation oder um einen dem Kunden separat mitgeteilten Tarif handeln kann;
(b) die Transaktions-, Bearbeitungs- und/oder Servicegebühr für die administrative Abwicklung pro Ladepunkt-Transaktion; und
(c) zusätzliche Gebühren, die vom Ladestationsbetreiber erhoben werden.